ESBE Qualitätspartner Bedingungen

ESBE garantiert für 60 Monate einwandfreie Materialeigenschaften und Funktion der Produkte für den dafür bestimmten Einsatzbereich bzw. Verwendungszweck. Weitere Eigenschaften und Verwendungszwecke gelten nur als Produktspezifikation, wenn diese dem Kunden schriftlich bestätigt wurden.

 

• Die erweiterte Garantie beginnt 24 Monate nach Kaufdatum oder Einbaunachweis und wird direkt über die ESBE GmbH abgewickelt. Für die Bearbeitung von Garantieansprüchen vor diesem Zeitpunkt ist der Verkäufer verantwortlich.


• Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf durch die ESBE GmbH innerhalb Deutschlands, Österreich und der Schweiz verkauften ESBE Produkte.


• Alle gelieferten Waren, die einen Sachmangel ausweisen, werden nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert.


• Eigentumsübergang bei Ersatz: Mit dem vollzogenen Materialersatz durch ESBE geht das eingesandte Reklamationsprodukt automatisch in das Eigentum der ESBE GmbH über.


• Das Reklamationsformular muss ausgedruckt und der Sendung ausgefüllt beigefügt werden.
Zur Beschleunigung und Erleichterung der Abwicklung sollte die Reklamation vorab per Email registriert werden. 
Das Reklamationsformular können Sie hier downloaden: Reklamationsformular


• Die erweiterte Garantie deckt folgende Produkte oder Umstände nicht ab


• Verschleißteile wie z. B. O-Ringe sind nicht abgedeckt, es sei denn, es kann eindeutig nachgewiesen werden, dass die Ursache der Fehlfunktion auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.


• Komponenten oder Teile, bei denen die Etiketten oder Typenschilder entfernt, verändert oder verunstaltet wurden.


• Wartbare Teile und normale Wartungsarbeiten, wie sie im Installations- und Wartungshandbuch vorgeschrieben sind.


• Die Arbeitsausführung eines Installateurs. ESBE lehnt jegliche Haftung für unzureichende Leistung, die durch unsachgemäße Installation, Reparatur oder Wartung verursacht wurde, ab und übernimmt diese nicht.


• Schäden oder Ausfälle, die auf eine unsachgemäße Dimensionierung des Geräts zurückzuführen sind.


• Schäden oder Mängel, die Umstände darstellen, die nicht durch ESBE zu vertreten sind: Verkalkung, chemische oder elektrochemische Einwirkung, fehlerhafte Installation, unsachgemäße Einstellung oder Bedienung oder äußere mechanische Einwirkung.


• Schäden, die durch übermäßige Temperaturen oder Drücke, Brennstoff- oder Gasexplosion, elektrochemische Reaktionen, Wasser- und Luftverunreinigungen, elektrische Ausfälle, Verwendung während der Bauzeit verursacht werden. Elektrizitäts- oder Brennstoffkosten oder jegliche Erhöhungen oder nicht realisierte Einsparungen derselben, aus welchem Grund auch immer.


• Versandkosten, Lieferkosten oder Verwaltungsgebühren, die dem Käufer durch die Reparatur oder den Ersatz des Produkts entstehen.


• Alle Arbeits- oder Materialkosten für den Ausbau, die Neuinstallation, die Reparatur und den Austausch der defekten Komponente oder des defekten Teils nach dem Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten ab Kaufdatum/Einbaudatum.


• Material, dessen Kaufdatum oder dessen Einbaudatum durch einen Fachbetrieb nicht ermittelbar oder nachweisbar ist.


• Die vorliegende Garantie ist unter den folgenden Umständen nichtig


• Ausfall oder Fehlfunktion aufgrund von unsachgemäßem oder fahrlässigem Betrieb, Unfall, Missbrauch, Einfrieren, elektrischen Ungleichgewichtsmerkmalen, Missbrauch, unerlaubten Änderungen, falscher Stromversorgung, Stromstößen oder unsachgemäßer Installation, Reparatur oder Wartung. Siehe Informationen zu Installation, Betrieb und Wartung.


• Ausfälle oder Fehlfunktionen, die auf Bedingungen innerhalb der Einbaus zurückzuführen sind, einschließlich Schimmel und/oder Schimmelpilze und/oder jegliche Chemikalien oder Toxine, die von dort abgesondert werden, oder Schäden, die durch Schimmel, Pilze oder Bakterien entstehen.


• Ausfall oder Fehlfunktion aufgrund einer verunreinigten oder korrosiven Luft- oder Flüssigkeitsversorgung, der Zugabe von nicht zugelassenen Chemikalien, des Betriebs bei abnormalen Temperaturen, Drücken oder Durchflussraten, des Öffnens des Kältemittelkreislaufs durch nicht qualifiziertes Personal oder aufgrund von Anbauteilen, Zubehör oder Komponenten, die nicht von BTC autorisiert und zugelassen sind. Siehe Installations- und Wartungshandbuch für Informationen zu Installation, Betrieb und Wartung.


• Ausfall oder Fehlfunktion aufgrund falscher Anwendung oder fehlerhafter Bauweise oder Konstruktion, einschließlich unzureichender Kältemittelfüllstände, Kondensat Abfluss, Konstruktion oder Installation der Rohrleitungen.


• Produkte, bei denen die Zahlung an ESBE in Verzug ist oder war.


• Arbeiten, die ohne vorherige Autorisierung oder Genehmigung und ohne Autorisierungs-/Anforderungsnummer und ohne ordnungsgemäße Dokumentation, die die Einhaltung der oben genannten Bedingungen bestätigt, durchgeführt werden.